Der Bundesverband bildender Künstlerinnen und Künstler Westfalen e.V. — kurz: BBK Westfalen — als größter Berufsverband im westfälischen Raum mit einem Einzugsbereich vom südlichsten Siegerland über das Ruhrgebiet bis zum nördlichsten Münsterland, vom Niederrhein bis zum Teutoburger Wald und darüber hinaus, sieht neben seinen grundsätzlichen berufsständischen Aufgaben als Anwalt der Künstlerinnen und Künstler (Satzung) besonders seinen Auftrag darin, die Kulturarbeit der Region und die Kontaktpflege zu den Bürgerinnen  und Bürgern intensiv mitzugestalten. Dies geschieht  durch die Präsentation der Werke seiner Mitglieder in offenen und themenbezogenen Ausstellungen und Projekten und durch die Publikation seiner Arbeitsergebnisse in Form von Katalogen und im Internet.

Der BBK Westfalen mit Sitz in Dortmund ist korporatives Mitglied im Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. und im Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, Landesverband NRW e.V. Vorstandsmitglieder sind in den übergeordneten Gremien maßgeblich vertreten.

Für die professionellen Kunstschaffenden, die den Beruf auch in der Hoffnung auf Broterwerb studiert haben und ständig an sich und ihrem Werk weiterarbeiten, ist die Öffentlichkeit in Form von Ausstellungen als Anerkennung und Chance für Verkäufe und Aufträge von eminenter Bedeutung. Hier leistet der Verband kollegiale Hilfestellung.

Daneben ist die Mitgliedschaft von enormer Bedeutung für die Aufnahme in die Künstlersozialkasse. Zudem genießen Mitglieder Preisvorteile beim Künstlerbedarf Gerstaecker von 10 %, erhalten den internationalen Künstlerausweis vergünstigt und können Lagerräume bei der Firma Lagerbox mit einem Rabatt von 10 % anmieten.

Neben der in der Satzung verankerten Förderung junger Künstlerinen und Künstler,  hat der Berufsverband folgende wesentliche berufspolitische Aufgaben und Zielsetzungen:

Mitbestimmung im kulturpolitischen Bereich über Beiräte und Mitarbeit in Sachgremien,
Verbesserung der Kunst- und Künstlerförderung,
Sicherung des Arbeitsplatzes Kunst durch Förderung der Ausbildung und Erleichterung von Existenzgründungen,
Verwirklichung eines kulturfreundlichen Steuerrechts,
Wahrung der Urheberrechte im künstlerischen Bereich (über die VG BildKunst),
Vertragsrecht,
Verankerung einer Ausstellungsvergütung,
Beteiligung bildender Künstlerinen und Künstler an öffentlichen Baumaßnahmen und Transparenz der Wettbewerbe,
Kunstfond,
Verbesserung der sozialen Absicherung (Künstlersozialversicherungsgesetz),
Atelierversorgung u.v.m.

Ohne den starken Verband gäbe es die, wenn auch noch verbesserungsfähigen, gesetzlichen Absicherungen nicht.

Ein starker Verband braucht starke Mitglieder.
Folgende Mitglieder haben sich hier in den letzten Jahren in besonderer Weise für die Mitglieder eingesetzt und wurden zu Ehrenmitgliedern ernannt:

Ehrenmitglieder: Ulla Dretzler, Erwin Löhr, Karl-Ulrich Peisker
Ehrenvorsitzender: Bernd Figgemeier

Als flächendeckender Verband mit einem großen Einzugsbereich hat der BBK Westfalen e.V. eine besondere Organisationsstruktur: Neben dem geschäftsführenden Vorstand und weiteren Vorstandsmitgliedern sieht die Satzung des Verbandes auch den Beirat als Vertretung  der 5 regionalen Bezirksgruppen in den Großstädten und Kreisen vor. Diese sind Ansprechpersonen und Bevollmächtigte für Behörden und so direkt auch für die Kunstschaffenden vor Ort erreichbar.

Aktuelle Satzung als PDF zum Download

 

Wie werde ich Mitglied? Informationen hier

 

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