Herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im BBK-Westfalen!

 

Aufgenommen wird, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Bildende Kunst an einer deutschen Kunsthochschule oder einer vergleichbaren ausländischen Institution nachweist. Dazu gehören staatliche Kunstakademien, Kunsthochschulen, Fachhochschulen oder Universitäten, die einen entsprechenden Studiengang anbieten. Das gilt auch für gleichwertige private Einrichtungen, deren Abschlüsse staatlich anerkannt sind. Zu den Kunst-Studiengängen gehören neben Freier Kunst, Bildhauerei auch Fotografie.Je nach Institution kann das Studium mit den Abschlüssen Bachelor (of arts), Master (of arts oder fine arts), Diplom, Akademiebrief oder Abschlussprüfung beendet werden. Das gleiche gilt für vergleichbare Abschlüsse aus dem Ausland.

Aufgenommen werden kann, wer eine professionelle Ausstellungs- oder Publikationstätigkeit oder eine qualifizierte künstlerische Praxis nachweisen kann;.

Der Nachweis kann erbracht werden
• durch belegbare Ausstellungen in Einrichtungen, die in ihrem jährlichen Programm zeitgenössische Kunst präsentieren, nicht primär anderen Zwecken als der Präsentierung von Kunst dienen und in den regionalen Medien Beachtung finden,
• Präsentation von Kunst im öffentlichen Raum darstellen
• durch Kataloge zu Einzel- oder Gruppenausstellungen,
• durch repräsentative Abbildungen guter Qualität von Werken der letzten Jahre, die eine individuelle künstlerische Intention erkennen lassen.

Unter künstlerischen Publikationen sind z. B. zu verstehen
• Kataloge (gedruckt und digital)
• Künstlerbücher
• Artikel/Beiträge/Veröffentlichungen zum Thema Kunst in gedruckten oder digitalen Medien, wie z. B. Kunstzeitschriften, gedruckten oder online-Zeitungen/Zeitschriften u. a.

Das aufnehmende Gremium hat in der Beurteilung, ob eines oder mehrere dieser subjektiven Kriterien gegeben und ausreichend nachgewiesen sind, einen Ermessensspielraum.

Zudem werden Künstlerinnen und Künstler  die bereits länger Mitglied in anderen BBK Verbänden sind, bei einem Wohnortwechsel in den Bereich des BBK Westfalen aufgenommen.

Sollten Sie  die obigen  Kriterien erfüllen, dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit Vita, Fotos der Werke und das Ausstellungsverzeichnis an die Geschäftsstelle.
Wir möchten Sie und Ihre individuelle künslterische Handschrift gerne kennenlernen. Zur  Vorstellung wird daher  die sich bewerbende Person  mit ihren Werken (Mappe, Kataloge, Arbeitsbeispiele)  zu einer Vorstand- und Beiratssitzung eingeladen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Homepage und der Satzung .

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 120 Euro und wird jährlich einmalig Anfang Februar per Lastschrift eingezogen.

Im Jahresbeitrag ist u.a. der Bezug der BBK Zeitschriften Kulturpolitik und Kunstkurier enthalten. Mitglieder erhalten einen Mitgliedsausweis, die Beantragung des internationalen Künstlerausweis erfolgt anschließend durch das Mitglied.

Der BBK Westfalen e. V. ist über den BBK Landesverband NRW Mitglied im  Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. , als dem europaweit größten professionellen Verband mit  mehr als 10.000 bildenden Künstlerinnen und Künstlern.

Wir freuen uns auf  Ihre Bewerbung.

Christoph Mandera

Geschäftsführer

 

Aktuelle Satzung als PDF zum Download

 

 

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