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Karl-Ulrich Peisker
Höhenweg 5, 44265 Dortmund
(02 304) 80 708
kulturptk@bbk-westfalen.de

 

 

Newsletter


 

 

Newsletter des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler

Der aktuelle Newsletter kann hier geladen werden.

 

 

17. Juni 2010


 

 

Der Urheber steht im Mittelpunkt

Zur Berliner Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB zum Urheberrecht am 14. Juni 2010 in Berlin

Von Gabriele Schulz, Die Verfasserin ist Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates

Als Berliner Rede zum Urheberrecht wurde die Rede von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger am 14.06.2010 zur Eröffnung des Dialogs zum 3. Korb der Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft angekündigt. Berliner Rede, damit wurde die Latte sehr hoch gelegt. Und gleich in ihren einleitenden Worten stellte Leutheusser-Schnarrenberger eine Verbindung zum »Erfinder« der Berliner Rede, Altbundespräsident Herzog, her, in dem sie ihn mit folgenden Worten zitierte: »Erbärmlich ein Eigentumsbegriff, der sich nur auf Sachgüter, Produktionsmittel und Wertpapiere bezieht und die Leistungen des menschlichen Geistes ausklammert! Erbärmlich eine Gesellschaft, die sich einen solchen Eigentumsbegriff leisten wollte!«

Mit diesem Zitat wurde sogleich der Grundton vorgegeben, der sich durch die gesamte Rede ziehen sollte: Im Mittelpunkt des Urheberrechts steht der Urheber. Sein Werk soll geschützt werden. Es soll geschützt werden, damit er einen ökonomischen Nutzen aus der Verwertung seiner Werke ziehen kann und damit er selbst entscheiden kann, wann, wie und in welcher Weise sein Werk veröffentlicht wird. Das Urheberrecht sichert eben mehr als Vergütungsansprüche, es beinhaltet zugleich das Urheberpersönlichkeitsrecht.

Leutheusser-Schnarrenberger stellte unmissverständlich fest, dass der Schutz des geistigen Eigentums eine Voraussetzung für kulturelle Vielfalt, Kreativität und wissenschaftliche Leistungen ist. Apodiktisch formuliert sie: »Bei allen Überlegungen muss der Kreative, muss der Werkschöpfer im Mittelpunkt stehen. Niemand sonst gehört in den Mittelpunkt, kein Dritter, weder der Verwerter, der mit der Vermarktung des Werkes Geld verdient, noch der User, der mit der Gratis-Nutzung Geld sparen will. Es geht nicht um sie, es geht beim Urheberrecht in erster Linie um den Kreativen. Ihn dürfen wir nicht abspalten von seinem Werk, sein Werk dürfen wir nicht anonymisieren und auch nicht kollektivieren. All dies wäre ein fataler Irrweg.«

Diese eindeutige Autorzentrierung ist eine Abkehr von der Urheberrechtspolitik in der letzten Legislaturperiode speziell was die Regelung zur Pauschalvergütung in Korb II betrifft. War es damals die Zusage von Kanzler Schröder gegenüber den Geräteherstellern und -importeuren, dass sie nicht zusätzlich belastet werden sollen, die die gesamte Diskussion um die Pauschalvergütung überschattete, wird hier der Autor in den Mittelpunkt gerückt. Das ist wohltuend und wird sich hoffentlich in der konkreten Gesetzgebung wiederspiegeln.

Ihr Fett weg bekamen sowohl die Verwerter künstlerischer Leistungen als auch die sogenannte Netzcommunity. Mehr oder weniger unmissverständlich wurde den Verwertern gesagt, dass sie sich nicht hinter dem Urheberrecht verstecken sollen, wenn ihre Geschäftsmodelle nicht mehr funktionieren. Als Besitzstandswahrer tituliert wurde ihnen vorgeworfen, zu spät neue Geschäftsmodelle entwickelt zu haben. Ganz liberal wurden sie auf den Markt verwiesen. Im Wettbewerb soll sich erweisen, welches Geschäftsmodell auf Dauer tragfähig sein wird. Unmissverständlich wird formuliert: »Wir wollen keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist. Aber das Urheberrecht muss seinen Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen leisten.« Zwar wurde von Leutheusser-Schnarrenberger koalitionstreu noch einmal bestärkt, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt werden soll, große Hoffnungen auf Erträge wurden aber nicht geschürt. Im Gegenteil, es wurde klar gesagt, dass das Leistungsschutzrecht »kein Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes sein« wird.

Der Netzcommunity wurde in der Rede immer wieder ins Stammbuch geschrieben, dass das Recht des Urhebers zu respektieren sei und zwar sowohl sein Recht auf Vergütung als sein Persönlichkeitsrecht. Unmissverständlich wird deutlich gemacht, dass aus den bestehenden Problemen bei der Durchsetzung des Urheberrechts nicht geschlossen werden darf, dass das Recht als solches obsolet ist.

Was sind neben den programmatischen die konkreten politischen Aussagen? Wie nicht anders zu erwarten, wird der Kulturflatrate eine Absage erteilt. Ebenso klar grenzt sich Leutheusser-Schnarrenberger vom französischen Modell ab, nach dem nach drei Verwarnungen der Internetzugang gekappt werden kann. Das Warnhinweismodell wird mit dem Fragezeichen versehen, ob es sich tatsächlich ohne Inhaltskontrolle und Datenerfassung realisieren lässt. Klar ist, dass die Providerhaftung fortentwickelt werden soll und hier der Urheber in den Mittelpunkt gerückt werden soll. Hier schimmert durch, dass ein Ansatz für die bessere Durchsetzung des Urheberrechts gesehen wird. Mit einer Zeitachse versehen ist das Thema verwaiste Werke. Die Dimension der Problematik wird mit dem Verweis auf 80% verwaister literarischer Werke aus dem 20. Jahrhundert deutlich. Bis Ende des Jahres 2011 soll die Deutsche Digitale Bibliothek als Pilotprojekt im Netz starten. Es ist also Eile geboten, eine Regelung zu den verwaisten Werken zu finden, damit das ehrgeizige Ziel der Deutschen Digitalen Bibliothek eingehalten werden kann. Weiter sollen im europäischen Rahmen an einer Harmonisierung der Rahmenbedingungen für Verwertungsgesellschaften gearbeitet werden. Genauere Hinweise, an welche Regelungen gedacht wird, blieb die Ministerin schuldig.

Nach dieser Berliner Rede zum Urheberrecht folgen in den kommenden Monaten vier Anhörungen zu spezifischen Aspekten des Urheberrechts. Da geht es um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, um Open Access, die Kabelweitersendung und das sogenannte Kneipenrecht, um Fragen der kollektiven Rechtewahrnehmung und schließlich um die Nutzung von verwaisten Werken. Die Anhörungen sollen dazu dienen, dass die verschiedenen Interessengruppen ihre spezifischen Anliegen zu Gehör bringen. Auf dieser Grundlage soll dann, so die Ankündigung, Korb 3 geflochten werden.

Es wäre allerdings schade, wenn das Bundesjustizministerium hier stehen bliebe. Wenn die Berliner Rede zum Urheberrecht tatsächlich nur ein etwas zu groß gewählter Begriff für eine Auftaktrede zur aktuellen Urheberrechtsreform bliebe.

Der Konsultationsprozess zum Grünbuch der EU-Kommission »Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien« wäre ein sehr guter Anlass, um unter Beweis zu stellen, dass hinter der Berliner Rede zum Urheberrecht eine politische Grundüberzeugung steht, die in die verschiedenen politischen Entscheidungsprozesse eingespeist wird. In dem erwähnten Grünbuch wird gerade nicht auf den Urheber abgehoben, noch nicht einmal auf die Verwerter künstlerischer Werke und kultureller Dienstleistungen, sondern es geht nur darum, wie die Informations- und Telekommunikationsbranche ihre Netze mit Inhalten füllen kann, damit sie wirtschaftlich erfolgreich sind. Urheber und Verwerter werden dabei lediglich zu Rohstofflieferanten degradiert. Hier ist die Justizministerin gefragt, gegenüber ihrem Partei- und Kabinettskollegen Rainer Brüderle klar aufzutreten und deutlich für die Urheber einzutreten. Ähnliches wird mit Blick auf die Digitale Agenda der EU-Kommission erforderlich sein.

»Berliner Rede zum Urheberrecht«, den hohen Erwartungen an einen so programmatischen Titel wird Leutheusser-Schnarrenberger erst gerecht, wenn der postulierte Anspruch, den Urheber in den Mittelpunkt des Urheberrechts zu rücken, bei der anstehenden Novelle eingelöst wird und wenn dieses Postulat in andere politische Entscheidungsprozesse eingebracht wird. Hier gibt es viel zu tun.

Den Kolleginnen und Kollegen zur Kenntnis gegeben am 16.06.2010
Manfred Jockheck,
Geschäftsführer des BBK Westfalen e.V.

 

 

25. Oktober 2009


 

 

Pressemitteilungen des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler

26102009symp.pdf
26102009neuott.pdf
26102009bud.pdf

 

 

25. Juni 2009


 

 

Pressemitteilung des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler

Kultur soll bluten?

Zu den Überlegungen in der CDU-Fraktion, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuheben, erklärt der Vorsitzende des BBK, Werner Schaub: Als die große Koalition vor vier Jahren in ihren Vereinbarungen festschrieb, den ermäßigten Steuersatz für Kulturgüter beizubehalten, wurde dies damit begründet, eine solche Maßnahme sei unerlässlich unter dem Aspekt des Schutzes für Kunst und Kultur.
Dies war eine richtige Entscheidung, und ihre Begründung gilt heute mehr denn je, da sich die Kultur- und Kreativwirtschaft auf massive Einbrüche einstellen muss.
Vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, wenn in Kreisen der CDUBundestagsfraktion verhohlen darüber nachgedacht wird, diese entscheidende Säule der Kulturförderung zu kippen. Falls die künftige Bundesregierung solche Ideen realisieren würde, käme dies einer kulturellen Bankrotterklärung gleich. Und die Kulturlandschaft Deutschlands könnte veröden. Es kann nicht angehen, dass ausgerechnet die Kultur bluten soll für wirtschaftspolitische Fehlentwicklungen.
Der BBK fordert alle anderen demokratischen Parteien auf, in dieser Frage gegenzusteuern. Und das deutlich!

 

 

22. Juni 2009


 

 

Pressemitteilung des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler

Karl- Ulrich Peisker und Manfred Jockheck sind Bundesdelegierte im Landesverband NRW.

Auf der am 20.06.2009 im Kölner Stapelhaus durchgeführten Landesdelegierten Versammlung des BBK NRW wurden die Bundesvertreter neu gewählt.
Dem mitgliederstarken NRW Landesverband stehen zur diesjährigen Bundesversammlung (23-25.10. in Berlin) 6 Delegierten-Plätze zu. Üblicherweise stellt der Landesvorstand mit seinen 5 Vertreter/innen die Kern- Mannschaft. Unser stellvertretender Vorsitzender Karl-Ulrich Peisker, ist somit als Vertreter des BBK Westfalen "gesetzt". Um den letzten Delegiertenplatz gab es dann ein verbales Gerangel, da die "kleinen" Bezirke gerne mal Berliner Luft schnuppern wollen. Der BBK Westfalen Geschäftsführer Manfred Jockheck wurde in der abschließenden geheimen Abstimmung mehrheitlich gewählt. Somit nehmen zwei Vertreter des BBK Westfalen Vorstands an der Bundesversammlung teil. Wir werden den News Verteiler mit wichtigen Vorabinfos zur Versammlung füttern und uns im Vorstand und Beirat mit den Bundesthemen auseinander setzen. Ergebnisse teilen wir den Mitgliedern natürlich auf diesem News-Weg sowie zur diesjährigen Mitgliederversammlung mit. (Ein Termin/Ort zur MV steht noch nicht fest, Vorschläge dazu nehmen wir gerne unter geschaeftsfuehrer@bbk-westfalen.de an.)

 

 

4. Mai 2009


 

 

Pressemitteilung des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler

Grundgesetz bleibt ohne Kultur — vorläufig

Zum Scheitern des Antrags, das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern, erklärt der Vorsitzende des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler, Werner Schaub:
Am Vormittag des 22. April 2009 hatte bereits der Rechtsausschuss des Bundestages den Antrag der FDP abgelehnt, Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen. Am Nachmittag dann im Kulturausschuss wiederholt sich die Prozedur: FDP, LINKE und GRÜNE stimmten dafür, die Regierungsparteien CDU und SPD blockierten mit ihrer Mehrheit. Dass Frau Connemann (CDU) und Frau Griefahn (SPD) diesen Antrag ablehnten, war schon deshalb befremdlich, weil beide als Mitglieder der Enquete-Kommission des Bundestages in diesem Gremium vehement dafür eingetreten waren, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Entsprechend mühsam waren deren Erklärungen, warum sie dem FDP-Antrag nicht zustimmen mochten: Für die CDU gab es Fraktionszwang, für die SPD den daraus folgenden Koalitionszwang — kurz gesagt. Staatsminister Neumann setzte den Schlusspunkt unter die quälenden Rechfertigungsversuche: Im September werde der Bundestag neu gewählt. In den Koalitionsverhandlungen — zwischen wem auch immer — seien dann die entsprechenden Abgeordneten aufgerufen, bereits dort den Antrag der FDP wieder ins Gespräch zu bringen.
Ein guter Vorschlag.
Der BBK wird die Koalitionäre zu gegebener Zeit daran erinnern.

 

 

Pressemitteilung


 

 

Pressemitteilung des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler zur Forderung der FDP, Unternehmer vor Nachzahlungen an die Künstlersozialkasse zu bewahren.

Die Mitteilung kann hier geladen werden.

 

 

09.09.2008


 

 

Deutscher Kulturrat e.V.

Eilmeldung: Bundesländer wollen Künstlersozialversicherung abschaffen
Deutscher Kulturrat fordert Ministerpräsidenten auf, ihrer Verantwortung für die Künstler gerecht zu werden

Berlin, den 09.09.2008. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist bestürzt über die Initiative der Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die Künstlersozialversicherung abschaffen zu wollen.
Klammheimlich, versteckt in einer Empfehlung (Bundesratsdrucksache 558/1/08 vom 08.09.2008) zum »Entwurf des Dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz)« (Bundesratsdrucksache 558/08) haben der federführende Wirtschaftsausschuss, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie der Finanzausschuss des Bundesrates mit den Stimmen der genannten Länder beschlossen:
»Der Bundesrat fordert, dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird.«
Gegen die Empfehlung haben sich folgende Länder gewandt: Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Enthalten haben sich: Bayern, Berlin und das Saarland.
Die Abstimmung über die geforderte Abschaffung der Künstlersozialversicherung soll bereits am 19.09.2008 im Bundesrat stattfinden. Der Deutsche Kulturrat fordert die Ministerpräsidenten der Länder auf, bei der Bundesratssitzung ihre Kulturverantwortung ernst zu nehmen und der Empfehlung nicht zu zustimmen.
Die Künstlersozialversicherung ist eine kultur- und sozialpolitische Errungenschaft. Sie abzuschaffen würde bedeuten, dass die Mehrzahl der Künstler weder eine Kranken- noch eine Pflege- oder Rentenversicherung haben würden. Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 12.616 Euro ist eine private Absicherung nicht möglich.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: »Die von Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein betriebene Abschaffung der Künstlersozialversicherung ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten. Weil vor einem Jahr der Deutsche Bundestag die Künstlersozialversicherung erfolgreich reformiert hat und jetzt endlich alle schon seit 20 Jahren abgabepflichtigen Unternehmen und auch öffentlichen Körperschaften zur Zahlung herangezogen werden, wird von einem zu großen bürokratischen Aufwand gesprochen. In Wirklichkeit geht es den sieben Bundesländern darum, die abgabepflichtigen Unternehmen und öffentlichen Körperschaften auf Kosten der Künstler von ihren Sozialversicherungspflichten zu befreien. Die Künstler sollten sich das nicht gefallen lassen!«

 

 

08.01.2008


 

 

Nachrichten der Kulturpolitischen Gesellschaft Nr. 79

Modellland Kulturelle Bildung
Das Thema Kulturelle Bildung hat gegenwärtig Konjunktur. Mit den Programmen »Jedem Kind ein Instrument«, »Schule & Kultur« und »Kommunale Gesamtkonzepte« hat das Land Nordrhein-Westfalen seit kurzer Zeit wichtige neue Instrumente eingesetzt. Aber funktionieren sie auch und was könnte außerdem getan werden, um mehr Kulturelle Bildung für Kinder und Jugendliche zu gewährleisten? Die Kulturpolitische Gesellschaft will diesen Fragen in einer ersten Zwischenbilanz am 17./18. Januar in der Katholischen Akademie Franz-Hitze-Haus in Münster nachgehen. Mit von der Partie sind die NRW-Staatssekretäre Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff (Kultur) und Günter Winands (Schule).
Zum Programm mit Anmeldemöglichkeit über http://www.kupoge.de/modellland-nrw/

Kultur.macht.europa — Auswertungspapier liegt vor
Die Kulturpolitische Gesellschaft und die Bundeszentrale für politische Bildung haben ein Policy-Papier mit zentralen Ergebnissen, Anregungen und Empfehlungen des vierten Kulturpolitischen Bundeskongresses »kultur.macht.europa. — europa.macht.kultur.« vorgestellt, den sie am 7./8. Juni dieses Jahres durchgeführt haben. Sie verstehen dieses Papier als Beitrag zu dem »strukturierten Dialog«, den die EU-Kommission in ihrer »Mitteilung über eine europäische Agenda im Zeichen der Globalisierung« fordert, die sie kurz vor dem Kongress veröffentlicht hatte.

Europawebsites mit guter Nachfrage
Die Websites der Kulturpolitischen Gesellschaft, die sich an europäische Adressaten wenden, erfreuen sich großer Beliebtheit. Die Kongressseite www.kultur-macht-europa.eu erreichte in den Monaten um den Kongress erwartungsgemäß die größte Nachfrage, doch auch in den Monaten danach blieben die Besucherzahlen hoch. Das Interesse hat nicht wesentlich nachgelassen. Der übers Jahr regelmäßig versandte Newsletter »Betrifft: Kulturpolitik für Europa« tat ein Übriges, um die Zahlen hoch zu halten. Die internetbasierte Kommunikation ist im europäischen Kontext offensichtlich ein Mittel, mit dem viele Interessenten erreicht werden können. Leider ist die Existenz dieser Medien aus finanziellen Gründen vorerst nur bis Ende Februar 2008 gesichert.
Besser sieht es bei der Website www.europa-foerdert-kultur.de aus. Hier besteht die Chance, dass diese Seite auch über 2008 hinaus bestehen bleibt. Auch sie hat stabile Zugriffszahlen und kann eine klare Wachstumsrate vorweisen. Sie informiert über Fördermöglichkeiten für Kulturprojekte aus Programmen der EU außerhalb des Kulturprogramms.
Statistiken: http://www.kupoge.de/newsletter/statistik.pdf

KULTURwirtschaftsPOLITIK
Zur Zeit in der Auslieferung befindet sich die aktuelle Ausgabe der Kulturpolitischen Mitteilungen. Sie beschäftigt sich im Schwerpunkt mit dem Thema Kulturwirtschaft und Kulturpolitik. Erstere ist zunehmend in den Blickfeld letzterer geraten. Nicht zuletzt unter dem Einfluss angloamerikanischer Diskussionen um Kreativwirtschaft und die sog. »kreative Klasse« setzten sich die Autoren mit den neuen Herausforderungen auseinander. Daneben finden sich die bekannten Rubriken von »Kulturpolitik aktuell« über Projektberichte, Literaturhinweise und aktuelle Nachrichten.
http://www.kupoge.de/kumi.htm

Termine — Termine — Termine
Wer Tagungstermine zu kulturpolitisch relevanten Themen sucht, wird in erster Linie beim Tagungskalender auf www.kupoge.de/tagungen/tagungen.htm fündig. Die Auswertung und Zusammenstellung ist Teil des Kulturpolitischen Informationssystems, welches das Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft als Service betreibt. Weitere Elemente sind die kulturpolitische Bibliographie und die Chronik zur Kulturpolitik.

Weitere Tagungen in Kooperation mit der Kulturpolitischen Gesellschaft
15. bis 17. Februar 2008 — Loccum
Nach uns die Kulturwirtschaft? Perspektiven der Kulturpolitik
53. Loccumer Kulturpolitisches Kolloquium
Evangelische Akademie Loccum, Geschäftsstelle, Postfach 21 58, 31545 Rehburg-Loccum, T 05766/81-0, F 05766/81-900, eal@evlka.de, www.loccum.de
22. bis 24. Februar 2008 — Tutzing
Kultur bewegt!
Evangelische Akademie Tutzing, Schloßstraße 2+4, 82327 Tutzing, Rita Niedermaier, T 08158/251-128, F 08158/996428, niedermaier@ev-akademie-tutzing.de, www.ev-akademie-tutzing.de

Das Wort zur Kulturpolitik
»Die Vielfalt der Kulturen in Deutschland und das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen ist eine Querschnittsaufgabe in der Kulturpolitik, die alle Bereiche von der Ausrichtung kultureller Infrastruktur bis hin zu interkultureller Bildung durchziehen sollte. Diesen traditionell eher »blinden Fleck« der Kulturpolitik hat die Enquete-Kommission ebenfalls neu beleuchtet. Auf all diesen Feldern wird sich beweisen, ob Deutschland in einem größer gewordenen Europa seine (inter)kulturellen Kompetenzen und internationalen Chancen wirklich wahrnimmt.«
(Prof. Dr. Oliver Scheytt in seinem Beitrag »Enquete-Kommission Kultur in Deutschland. Bestandsaufnahme und Aufgabenbeschreibung, in: Kulturpolitische Mitteilungen 119 IV/2007, S .4?5.)

++++++++++ Weitere Informationen finden Sie unter www.kupoge.de ++++++++
Kulturpolitische Gesellschaft e.V., Weberstr. 59a., 53113 Bonn, T 0228/20167-0, F 0228/20167-33, post@kupoge.de
Wenn Sie sich aus dem Verteiler wieder austragen wollen oder sonstige Anmerkungen haben, schicken Sie bitte eine E-Mail direkt an: info@kupoge.de

 

 

25.10.2007


 

 

Pressemitteilung des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler: Kultureller Hattrick

Die Mitteilung kann hier geladen werden.

 

 

25.10.2007


 

 

Information zur regionalen Kulturpolitik im Ruhrgebiet, Information für Antragsteller

Die Information kann hier geladen werden.

 

 

15.04.2007


 

 

PUBLIKATION DER INTERNATIONALEN GESELLSCHAFT DER BILDENDEN KÜNSTE (IGBK):
REALITY CHECK — WHO IS AFRAID OF MASTER OF ARTS?

Die Publikation zum Symposium der IGBK 'Reality Check - who is afraid of master of arts?' ist erschienen. Herausgeberinnen sind die IGBK, annette hollywood und Barbara Wille.
Vor dem Hintergrund der Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen widmen sich die Beiträge der Ausbildung von Künstlerinnen und Künstlern an europäischen Kunsthochschulen. Der Utopie eines offenen europäischen Bildungs- und Forschungsraumes stehen Befürchtungen einer Bürokratisierung und Ökonomisierung der Künstler/innen-Ausbildung entgegen.
Die Publikation verdeutlicht exemplarisch die unterschiedlichen Sichtweisen von Akteurinnen und Akteuren des internationalen Kunst- und Lehrbetriebs. Darüber hinaus zeigt die Veröffentlichung, wie die Debatte im Spannungsfeld der vielfältigen Diskurse von Künstler/innen außerhalb der Hochschulen wahrgenommen und geführt und wie sie im Rahmen der aktuellen künstlerischen und kuratorischen Praxis reflektiert wird. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, inwieweit alternative Modelle von Künstler/innen-Existenzen und künstlerischer Praxis an den Kunsthochschulen vermittelt werden.
Die Publikation versammelt Beiträge von Leonie Baumann, annette hollywood, Barbara Wille, Karin Stempel, Klaus Jung, Uli Aigner, Thomas Erdelmeier, Katharina Schmidt, Michel Métayer, Stephan Dillemuth, Stephan Schmidt-Wulffen, Winfried Virnich, Doris Berger, Moira Zoitl, Ariane Müller, Thomas Müllenbach und Verena Kuni.
Sie kann zum Preis von 15,00 Euro bei der IGBK-Geschäftsstelle oder über den Buchhandel bestellt werden.
Das Symposium fand statt in Kooperation mit der Akademie für Bildende Künste der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Symposium und Publikation wurden gefördert durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und durch das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur Rheinland-Pfalz.

Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK)
Rosenthaler Straße 11
10119 Berlin
Tel: +49 (0)30 2345 7666
Fax: +49 (0)30 2809 9305

 

 

Resolution zur Europäischen Kulturhauptstadt — 15.11.2006


 

 

Resolution zur Europäischen Kulturhauptstadt — RUHR(GEBIET) 2010
(Beschlossen auf der Hauptversammlung am 12.11.2006)

Der Bundesverband Bildender Künstler Westfalen e.V., mit Geschäftssitz in Dortmund, zu dem auch Mitglieder im rheinischen Teil des Ruhrgebiets gehören, unterstützt mit Nachdruck die Position der Kommunen , deren Oberbürgermeister und Kulturdezernenten gegen die Pläne der Düsseldorfer Landesregierung, zu Lasten der vor Ort Kulturschaffenden aller Sparten, der öffentlichen und privaten Kulturträger ein kostenträchtiges »Event« von außen aufzuoktroyieren.

Begründung:
Die engagierte kreative Basis mit ihrem oft belegtem Potenzial und die eingespielten Großereignisse wie Triennale, Klavierfestival, Ruhrfestspiele etc., die das kulturelle Leben und Image der Region prägen, werden dadurch in ihrem Handeln vehement eingeschränkt oder gar verhindert.

Zurecht hat das Ruhrgebiet durch seine eigenständigen Leistungen und Projektideen den Titel »Kulturhauptstadt« erlangt, denn »Kultur ist der Motor des Wandels im Ruhrgebiet; die Klammer, die Zusammenhalt und Identität schafft«.

Auch der BBK Westfalen, in der Bewerbungsschrift zur erfolgreichen Akkreditierung ausdrücklich als Kulturträger verzeichnet, hat durch zahlreiche Aktivitäten im Vorfeld und aktuell zur Kulturlandschaft beigetragen, zuletzt mit dem Projekt »WANDLUNGSPROZESSE« im Wissenschaftspark Gelsenkirchen, das die Aspekte »Kulturgeschichtlicher Wandel«, Strukturwandel im Ruhrgebiet«, »Neue Energien«, »Klimawandel«, »Einstellungswandel zur Umwelt« vielfältig künstlerisch beleuchtet. Auch Kunstschaffende in unserem Lande außerhalb der unmittelbaren Ruhrgebietsgrenzen haben ihre Sicht dazu beigetragen und die Ausstellung bereichert. Es gilt, ein weites kulturelles Feld zu bestellen und die Früchte reifen zu lassen.

Der Vorstand des BBK Westfalen e.V.
Bernd Figgemeier, Karl-Ulrich Peisker, Manfred Jockheck

 

 

Deutscher Kulturrat — 06.11.2006


 

 

Öffentliche Anhörung
des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur Urheberrechtsvergütung
am Mittwoch, dem 8. November 2006, 13.00 Uhr Berlin, Jakob-Kaiser-Haus, Raum 1.302

Liste der Sachverständigen:

  • Till Barleben Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie, Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Jürgen Becker Zentralstelle für private Überspielungsrechte, München
  • Dr. Kathrin Bremer Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., Berlin
  • Prof. Dr. Reto M. Hilty Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, München
  • Benno H. Pöppelmann Initiative Urheberrecht, Berlin
  • Hajo Riedenbeck Gesellschaft für Konsumforschung, Nürnberg
  • Prof. Dr. Mathias Schwarz Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V., Wiesbaden
  • Dr. Christian Sprang Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., Frankfurt am Main
  • Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht
  • Olaf Zimmermann Deutscher Kulturrat e.V., Berlin

Stellungnahmen der Sachverständigen:

Für weitere Informationen:
Deutscher Bundestag
Rechtsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227 32430
Fax: 030/227 36081
E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de

 

 

Auszug aus dem neuen Koalitionsvertrag CDU, CSU, SPD — 11.11.2005


 

 

Seiten 113—115

Koalitionsvertrag CDU, CSU, SPD – 11.11.2005

2. Kultur
Im Mittelpunkt der Kulturpolitik steht die Förderung von Kunst und Künstlern. Ihre Kreativität ist eine wichtige Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Kulturförderung ist keine Subvention, sondern Investition in die Zukunft.
Auch wenn die Förderung von Kunst und Kultur auf Grund der Verfassungslage primär Aufgabe von Ländern und Kommunen ist, hat der Bund eine Reihe von wichtigen Aufgaben zu erfüllen, um Deutschlands Verpflichtung als europäische Kulturnation gerecht zu werden.
Der Etat für Kultur und Medien ist der kleinste im Bundeshaushalt und ist daher besonders sensibel. Da signifikante Zuwächse in den Haushalten nicht in Aussicht gestellt werden können, ist es umso dringlicher, die vorhandenen Mittel effizient einzusetzen. Neue Projekte müssen durch Umschichtungen im Haushalt finanziert werden.
Bürokratische Hürden – wie zum Beispiel im Steuerrecht – sind abzubauen. Die Instrumente der Förderung, die unverzichtbar sind für den Erhalt der lebendigen und vielfältigen Kulturlandschaft Deutschlands, sind zu stärken. Die Koalitionspartner berücksichtigen bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes den Aspekt der Teilhabe insbesondere von Kindern und Jugendlichen an Kulturangeboten. Die Förderung von Kultureinrichtungen in den neuen Ländern wird fortgeführt.
Die Rahmenbedingungen, die die Bürgergesellschaft hat und braucht, müssen für den Bereich der Kultur verbessert werden. Dazu gehört die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere mit Blick auf das Vereinsrecht. Die Rechtsstellung der Urheber im digitalen Zeitalter muss gestärkt werden. Wir wollen das Stiftungsrecht weiter entwickeln, um die Errichtung von Stiftungen zu erleichtern und zusätzliche Anreize für Zuwendungen zu schaffen. Bei Gesetzgebungsverfahren sind die besonderen Belange der Kultur und der Medien und der Künstler und Kulturschaffenden zu berücksichtigen. Bei einer Überarbeitung von Hartz IV sind Einschränkungen vor allem bei den Beschäftigungsverhältnissen freiberuflich Tätiger im Kultur- und Medienbereich zu verhindern.
Die Koalitionspartner wollen die Fusion der Kulturstiftung des Bundes und der Kulturstiftung der Länder, verbunden mit geeigneten Regularien, um eine wirksame Wahrnehmung der Kulturförderung von nationaler Bedeutung und Bewahrung von kulturellem Erbe durch Bund und Länder zu ermöglichen.
Der Bund hat eine besondere Verantwortung für die Kultur in Berlin. Der Kulturstaat Deutschland muss in der Hauptstadt erkennbar sein. Die Koalitionspartner stehen zu den Vereinbarungen des Hauptstadtkulturvertrages und zu den Entscheidungen zur Fertigstellung der Museumsinsel. Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie sollen zügig die weiteren Entscheidungen zum Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses getroffen werden.
Die Konzeption der Gedenkstättenförderung des Bundes von 1999 wird fortgeschrieben mit dem Ziel der angemessenen Berücksichtigung der beiden Diktaturen in Deutschland.
Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR wird durch die Umsetzung des Außenstellenkonzepts und die Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes in die Lage versetzt, fünfzehn Jahre nach der Wiedervereinigung die Behörde zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
Die Koalition bekennt sich zur gesellschaftlichen wie historischen Aufarbeitung von Zwangsmigration, Flucht und Vertreibung. Wir wollen im Geiste der Versöhnung auch in Berlin ein sichtbares Zeichen setzen, um – in Verbindung mit dem Europäischen Netzwerk Erinnerung und Solidarität über die bisher beteiligten Länder Polen, Ungarn und Slowakei hinaus – an das Unrecht von Vertreibungen zu erinnern und Vertreibung für immer zu ächten.
Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik muss wieder die tragende dritte Säule deutscher Außenpolitik werden und den deutschen Interessen im Ausland dienen. Dies setzt eine sachgerechte Mittelausstattung voraus. Die Mittler der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, insbesondere die Goethe-Institute und die deutschen Auslandsschulen, leisten einen unverzichtbaren Beitrag für enge und vertrauensvolle Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Partnern und erfüllen wertvolle Aufgaben bei der Verständigung zwischen den Kulturen. Ein Schwerpunkt ist die Vermittlung, Förderung und Stärkung der deutschen Sprache im Ausland.
Die Deutsche Welle soll in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gestärkt werden. Die Kooperation der Deutschen Welle Fernsehen mit den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ARD und ZDF ist auf Basis von Vereinbarungen mit den Sendern und der Erfahrungen mit German TV zu intensivieren, um einen umfassenden, aktuellen und attraktiven deutschen Auslandsrundfunk zu ermöglichen.
Wir werden insbesondere mit Russland Verhandlungen über die Rückgabe von deutschem Kulturgut, das kriegsbedingt nach dem Zweiten Weltkrieg verbracht worden ist, intensiv weiter führen. Daneben sollen gemeinsam mit den betroffenen Einrichtungen neue Möglichkeiten erörtert werden, Fortschritte in der Frage der Rückführung dieser Kulturgüter zu erreichen.
Deutschland wird das UNESCO-Übereinkommen von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgütern ebenso umsetzen wie die kürzlich verabschiedete UNESCO-Konvention zur kulturellen Vielfalt. Bei internationalen Handelsvereinbarungen muss wie bisher der besondere Charakter von kulturellen Dienstleistungen als Kultur- und Wirtschaftsgüter berücksichtigt werden. Der Handlungsspielraum staatlicher Kulturförderung gegenüber der WTO (zum Beispiel im Rahmen von GATS) und der EU muss gewährleistet bleiben. Eine grundlegende Einigung auf EU-Ebene über die Vereinbarkeit von staatlicher Kulturförderung im Hinblick unter anderem auf europäisches Beihilferecht und die Dienstleistungsrichtlinie wird angestrebt. Die Autonomie der Mitgliedstaaten der EU zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks innerhalb einer zukunftsfähigen dualen Medienordnung muss gewährleistet sein.
Auf europäischer Ebene gilt es, die Revision der EU-Fernsehrichtlinie zu begleiten und insbesondere an der Trennung von Programm und Werbung festzuhalten. Wir wollen die Rahmenbedingungen für die deutsche Filmwirtschaft verbessern, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Hierzu gehören international wettbewerbsfähige Verwertungsregelungen und mit EU-Ländern vergleichbare steuerliche Bedingungen, um privates Kapital für Filmproduktionen in Deutschland zumobilisieren. Eine Änderung des Medienerlasses von 2001 muss dazu führen, dass Koproduktionen mit deutscher Beteiligung nicht mehr behindert werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Medienstandort Deutschland müssen, insbesondere durch eine Reform der Medien- und Kommunikationsordnung, in Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern den technischen Entwicklungen angepasst werden. Rasante Veränderungen im Bereich der Telekommunikation, des Rundfunks, der Telemedien und die zunehmende Konvergenz der Medien machen einen einheitlichen Rechtsrahmen erforderlich. Dabei wollen die Koalitionspartner insbesondere die Pressevielfalt, die Bürgerrechte und den besonderen Schutz der Journalisten sichern.

 

 

Deutscher Kulturrat


 

 

Der Bundesverband Bildender Künstler ist im Deutschen Kulturrat e.V. in der Sektion Kunstrat benannt. Regional arbeiten wir dem Kulturrat über den Vorsitzenden des BBK Landesverband Herrn Dieter Horky zu.

 

 

Aus den Pressemitteilungen des Deutschen Kulturrats
 

 

 

Frauen in Kunst und Kultur II
Deutsche Kulturrat präsentierte Studie in der die Partizipation von Frauen in den Institutionen und an der Künstlerinnen- und Künstlerförderung der Länder untersucht wurde.
_http://www.kulturrat.de/studie-frauen2/FraueninKunstundKultur2.pdf

 

 

EU-Kommission gefährdet Position der Urheber und Rechteinhaber
Deutscher Kulturrat lehnt Mitteilung der EU-Kommission zum Urheberrecht ab.
_http://www.kulturrat.de/themen/urheberrecht.htm

 

 

Weitere Informationen zum Deutschen Kulturrat
 

 

 

Lobbyarbeit für die Kultur
Jahresbericht des Deutschen Kulturrates 2003
_http://www.kulturrat.de/puk2004/Jahresbericht2003.pdf

 

 

Wie funktioniert der Deutsche Kulturrat?
Kurzinformationen und Organigramm
_http://www.kulturrat.de/flyer/Flyer_de.pdf

 

 

»politik und kultur«, Zeitung des Deutschen Kulturrates
Alle bisher erschienenen Ausgaben
_http://www.kulturrat.de/puk.htm

   

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